Vorsorge- & Erbrechtstage

Vorsorge- & Erbrechtstage

Die nächsten Termine:

12. Vorsorge- & Erbrechtstag in Alsdorf

Stadthalle Alsdorf, Annastraße 2-6, 52477 Alsdorf

Samstag, 20.04.2024

12. Vorsorge- & Erbrechtstag in Herzogenrath

Pfarrheim St. Marien, Kleikstraße 58, 52134 Herzogenrath

Samstag, 31.08.2024

12. Vorsorge- & Erbrechtstag in Würselen

Altes Rathaus Würselen, Kaiserstraße 36, 52146 Würselen

Samstag, 23.11.2024

Nähere Informationen finden Sie zu gegebener Zeit in der Tagespresse.

Beim Vererben und der Vorsorge alles richtig machen!

Nach dem Motto „Machen Sie sich keine Sorgen, sondern Gedanken.“ sollte man sich richten, wenn es um Erb- und Vorsorgeregelungen geht.

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und VorsorgeAnwalt Norbert Maubach und Rechtsanwältin Silke Merkens bieten gemeinsam mit Herrn Notar Jan Peterßen aus Würselen eine kostenfreie Informationsveranstaltung zu den Themen Erbrecht, Vorsorgeregelungen und Vermögensnachfolgeplanung an.

Um was geht es bei den „Vorsorge- und Erbrechtstagen“?

Nach einem arbeitsreichen Leben stellt sich die Frage, was mit dem erworbenen Vermögen nach Ihrem Ableben passieren soll. Die Entscheidung, wer Erbe werden soll und ob davon abweichend vielleicht einzelne Vermögensgegenstände anderen bestimmten Person oder Organisationen zu Gute kommen sollen, bedarf einer juristisch fundierten Regelung in einer rechtssicheren Form.

Verfügungen von Todes wegen: Testament und Erbvertrag

Nehmen Sie dieses Thema nicht selbst in die Hand oder vertrauen ungeprüft Ratgebern im Internet, sondern lassen Sie sich individuell beraten und in der Umsetzung unterstützen. Ein noch so kleiner und unwichtig erscheinender Formfehler bei einem eigenhändigen Testament kann die gesamte Verfügung formnichtig und damit unwirksam machen. Und diese Fehler fallen immer erst auf, wenn es bereits zu spät ist: nämlich nach dem Tode.

Vermögensnachfolgeplanung

Es lohnt sich auch, darüber nachzudenken, ob Teile des Vermögens, wie beispielsweise Grundbesitz oder Unternehmensbeteiligungen, schon zu Lebzeiten an ausgewählte Personen übertragen werden sollen – dies nicht zuletzt auch aus steuerlichen Gründen.

Unternehmensnachfolgeplanung

Das Thema Nachfolgeplanung erlangt besondere Relevanz, wenn Sie Unternehmer oder an einer Gesellschaft beteiligt sind. Hier können beispielsweise Regelungen im Gesellschaftsvertrag dringend angezeigt sein, damit das Unternehmen auch im Falle des Todes eines Gesellschafters handlungsfähig bleibt. Auch hier ist eine individuelle Beratung unabdingbar.

General- und Vorsorgevollmacht

Unabhängig von Regelungen in Bezug auf den Todesfall sollte man sich auch damit beschäftigen, wer das Vermögen verwaltet und sich um regelungsbedürftige Angelegenheiten kümmert, wenn Sie dies aufgrund eines Unfalls oder aufgrund von Krankheit oder Alter möglicherweise nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr ohne Unterstützung können oder möchten.

Entgegen einer viel verbreiteten Auffassung ist dies kein Thema, welches nur ältere oder gebrechliche Menschen beträfe. Auch junge Menschen – und zwar jeden Alters – können unerwartet, beispielsweise aufgrund eines Unfalls, in die Situation kommen, auf die (vorübergehende) Unterstützung einer bevollmächtigten Vertrauensperson angewiesen zu sein.

Patientenverfügung

Nicht zuletzt besteht in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit der Errichtung einer Patientenverfügung, um für den Fall, in dem Sie nicht mehr für sich selbst sprechen können, Behandlungswünsche und -anweisungen festzulegen. Auch hier sind vielfältige Regelungen denkbar, die sich nicht nur darauf beschränken müssen, dass beispielsweise die lebenserhaltenden Apparate abgestellt werden sollen, wenn es keine Aussicht auf eine Genesung mehr gibt.

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis: ohne eine vorausgegangene individuelle Beratung ist es mit einem Muster aus dem Internet oder von sonstigen Stellen hier nicht getan.

Formfragen

Nicht zuletzt für die Verwendung im Grundbuchverkehr muss die Unterschrift des Vollmachtgebers unter der Vorsorgevollmacht durch einen Notar zumindest beglaubigt werden. Auch über die Möglichkeit einer Beurkundung der Vorsorgevollmacht, eines Testaments oder eines Erbvertrages und die damit verbundenen Vorteile informiert Herr Notar Peterßen.

An dieser Stelle ein wichtiger Hinweis mit weitreichenden Konsequenzen: durch die Gesetzesänderungen im Rahmen der Reform des Betreuungsrechts entfällt ab dem 01.01.2023 die transmortale, also über den Tod hinausgehende, Wirkung der Unterschriftsbeglaubigung durch die Urkundsperson der Betreuungsbehörde.

Lösung: individuelle Beratung und rechtssichere Umsetzung

Zusammenfassend lässt sich sagen: in allen genannten Bereichen ist eine auf den Einzelfall ausgerichtete, ausführliche Beratung von Mensch zu Mensch durch einen Fachmann oder eine Fachfrau unabdingbar. Dabei werden Ihre persönliche Situation und Ihre persönlichen Sorgen und Wünsche ermittelt, um sodann die passende Lösung zu erarbeiten und diese in eine juristisch korrekte und rechtssichere Form zu bringen.

Mit Hilfe eines spezialisierten und erfahrenen Beraters lässt sich vieles frühzeitig und rechtssicher regeln und somit auch vielfach spätere Streitigkeiten vermeiden.

Zeit für Ihre Fragen und Gespräche

Im Anschluss an die Vorträge bieten die Referenten die Möglichkeit, allen, die noch Fragen haben, diese zu besprechen.

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.

Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne unter 02405/41460 oder zur Verfügung!