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Oberlandesgericht Karlsruhe, 17. Zivilsenat, Beschluss
In Sachen
-Antragsteller / Beschwerdeführer -
Prozessbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Maubach u. Koll., Kaißerstraße 80, 52146 Würselen
gegen
Deutsche Bausparkasse Badenia AG
wegen Schadensersatz; hier: PKH
1. Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Landgerichts Karlsruhe vom 01. August 2012 – 10 O 685/11 – aufgehoben.
2. Dem Antragsteller wird ratenfreie Prozesskostenhilfe für den ersten Rechtszug unter Beiordnung von Rechtsanwalt Norbert Maubach, Würselen gewährt.
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Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 28.09.2012
-10 O 592/11-
1. Die Beklagte wird verurteilt,
a.) an die Kläger 34.122,26 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Diskontsatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen,
b.) die Kläger aus sämtlichen Verbindlichkeiten aus dem Darlehnsvertrag gegenüber der Beklagten, Kontonummer 144948600 freizustellen
Zug um Zug gegen kostenneutrale Abgabe sämtlicher Erklärungen, die zur Übertragung des im Wohnungsgrundbuch des Amtsgerichts Hannover geführten Grundbuches eingetragene Eigentumswohnung auf dem Flurstück 73/33, Rosenbuschweg; Gemarkung Ahlem, Flur 1, Blatt 4968 mit sämtlichen im Grundbuch eingetragenen und nicht eingetragenen Belastungen du Beschränkungen auf die Beklagte erforderlich sind.
c.) Es wird festgestellt, dass die Beklagte den Klägern sämtlichen weiteren Schaden zu ersetzen hat, der im Zusammenhang mit dem finanzierten Erwerb der vorbezeichneten Eigentumswohnung steht.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger 2.594,20 € vorgerichtliche Anwaltsvergütung zu zahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger 54 Prozent und die Beklagte 46 Prozent.
5. Die Entscheidung ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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